AGBs

Erklärung der Fachausdrücke:

Pigmentierung – jede Behandlung, die mit einem Präzisionsgerät in beliebiger Technik mittels dazu vorbestimmter Nadel Farbpigmente in die oberste Hautschicht einbringt.

Wir unterscheiden Hand- und Maschinenpigmentation.

Touch-Up: Nachbehandlung

Cover–Up: Überstechen einer bereits vorhandenen Pigmentierung (durchgeführt von einem anderen Studio)

Der Kunde: die Person, die sich der Pigmentation unterzieht

Pigmentiererin // Lingeristin: die Person- die die Pigmentation ausführt.

§1. ALLGEMEINE  BESTIMMUNGEN und §2. DER TERMIN

1. Eine ausführliche Beratung ist nur mit einem Termin möglich und klärt Sie über sämtliche Vorgehensweisen und die korrekte Vorbereitung für die Behandlung auf.

2. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, seine/ihre authentische Personalangeben (Vorname und Nachname), Telefonnummer, mögliche Kontraindikationen anzugeben und eventuelle frühere permanente Make-ups im Bereich der geplanten Behandlung mitzuteilen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit der Betriebsordnung bekannt zu machen.

4. Im Studio werden Behandlungen nur von erwachsenen Personen an erwachsenen Personen ausgeführt. Bitte keine Kinder oder Haustiere zum Termin mitbringen.

5. Das Studio sichert die Sterilität der bei der Behandlung verwendeten Werkzeuge.

6. Das Studio führt nicht die Behandlung an den Personen aus, die unter Einfluss von Alkohol, Rauschmittel oder psychoaktiver Mittel stehen.

7. Im Studio ist das Anfassen von den Werkzeugen zur Pigmentationsausführung oder der Hilfsmittel verboten. Die Nichtbefolgung dieses Verbots kann dauerhafte Hautbeschädigung zu Folge haben und Ihre Gesundheit gefährden.

8. Vor der Pigmentationsbehandlung muss man eine Rückerklärung leisten; sich mit den Warnungen vor Komplikationen bekannt machen, die eventuell nach der Behandlung auftreten können, die als Folge der Nichtbefolgung der Pflegeregeln oder unbewussten Krankheiten oder Allergien vorkommen können. Eine Risikoerklärung soll unterzeichnet werden.

9. Eine Ausfallgebühr von 150,- wird in Rechnung gestellt:
- Ab 15 Minuten Verspätung. Nach dieser Zeit hat die Pigmentiererin das Recht die Behandlung zu verweigern und eine “Ausfallgebühr” wird in Rechnung gestellt.

- Bei Nichterscheinen zum Termin (ohne Bekanntgabe mindestens 24 Stunden zuvor)

Außerdem: Erscheint die Kundschaft ohne Absage nicht, nehme ich von der Gewährleistung zur Findung eines neuen Termins Abstand.

- Wenn die Behandlung aus diversen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wie z. B. wegen des Verschweigens einer Krankheit, eines früheren Permanent-Make-Ups, oder des Missverständnisses über das ästhetische Aussehen des Make-Ups.

 10. Der Kunde erklärt, dass er sich vor der Buchung des Termins mit dem Portfolio der Arbeiten von Hannah Lintner bekannt gemacht hat und, dass sich bewusst für die Pigmentierung entscheidet, gemäβ den Fähigkeiten und dem Ästhetik-Gefühl der Pigmentierein.

Telefon // whatsapp: +43 670 6080 613

E-Mail: hannah.li@gmx.net

Kontaktdaten: Kontakt

Nachricht an dem Profil an Instagram: instagram.com/hannah.li.

§3. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

 

Ob Sie der richtige Kandidat für Permanent Make-Up oder Microblading sind können Sie hier nachlesen:  F.A.Q 

Vor der Behandlung ist der Kunde verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäβ zu beantworten, die den Gesundheitszustand betreffen und wichtige Informationen nicht zu verschweigen. Der Kunde ist verpflichtet einen Fragebogen über seinen Gesundheitszustand auszufüllen und bewusst seine Zustimmung zu leisten. Der Fragebogen zusammen mit der Foto-Dokumentation wird durch Hannah Lintner aufbewahrt.

 §4. NACH  DER  BEHANDLUNG

Volle Behandlung der Pigmentation besteht aus zwei Sitzungen: Erstbehandlung und Nachbehandlung.

Die Nachbehandlung soll ca. zwischen 3 – 6 Wochen nach der ersten Pigmentation erfolgen.

Die Nachbehandlung ist notwendig und erst nach dieser Sitzung wird die Behandlung als abgeschlossen betrachtet und das gewünschte Ergebnis erzielt. Wenn der Kunde zu der Nachbehandlung nicht erscheint, ist solche Dienstleistung nicht bis zu Ende gebracht und das Studio trägt keine Verantwortung für die Dauerhaftigkeit und das Endeffekt solcher Pigmentation. Falls die Nachbehandlung nicht abberufen wird und der Kunde zur dieser nicht erscheint, gelten die Vorschriften der Betriebsordnung aus dem Punkt 1.7.

Das Endergebnis der Behandlung ist nach der völligen Heilung der pigmentierten Stelle nach der Nachbehandlung erst sichtbar. –
ca. 6 Wochen nach der Nachbehandlung

Jede folgende Nachbehandlung (dritte oder folgende Behandlung) kostet nach der aktuellen Preisliste der Dienstleistungen unter Behandlungen & Preise.

Der Kunde erklärt, dass er die Pflegehinweise verstanden hat und diese befolgen wird.

Das Studio trägt keine Verantwortung für die Reaktion der Pigmente auf der Haut in Bezug auf den viel umfassenden Heilungsprozess. Auf Wunsch des Kunden stellen wir die Chargenummer der im Studio verwendeten Farbstoffe zur Verfügung.

Das Studio trägt keine Verantwortung für die Auswirkungen die infolge der nicht richtigen Pflege oder der Pflege aus anderen Informationsquellen entstanden sind.

Die Nachbehandlungen kann man je nach Gefühl und Bedarf wiederholen. Ein kleiner Einblick in den ungefähren Abstand:

Microblading – 6 bis 12 Monaten

Permanent Make-Up der Augenbrauen nach ca. 1,5 Jahren

Permanent Make-Up der Lidstriche nach ca. 1,5 Jahren

Das garantiert die Einhaltung der Form und des Farbtons der Pigmentation.

Die Annahme eines graueren oder roten Farbtons der Pigmente ist ein normaler Prozess der Verheilung und der Haut – die Farbe bedürft hier einer Auffrischung. Der Kunde erklärt, dass er über die Möglichkeit der Veränderung im Laufe der Zeit des Farbtons des permanenten Make-Ups informiert wurde, verstanden hat und mit der Ausführung der Pigmentationsbehandlung einverstanden ist.

§5. Aufklärung unerwünschte Reaktionen (laut WKO.at)

 

Das Anbringen von Pigmentierungen stellt einen schmerzlichen, nicht unerheblichen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar und kann als Körperverletzung gemäß §§ 1325 ABGB und 83 StGB gewertet werden, falls keine rechtskräftige Einwilligungserklärung vorliegt. Ich nehme zur Kenntnis, dass auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung der Pigmentierung medizinische Risiken wie Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld des Pigmentierung und dessen Gewebes und allergische Reaktionen nicht sicher zu vermeiden sind. Solche medizinischen Risiken können dazu führen, dass betroffene Körperstellen ärztlich und sogar chirurgisch versorgt werden müssen. Der Pigmentierer verwendet ausschließlich sterile Einwegmaterialien/sterilisierbare Arbeitsgeräte, sowie Tätowiermittel, die in Europa zugelassen sind und in einem CTL (Chemisch Technischen Labor) getestet wurden. Ein Restrisiko einer allergischen Reaktion kann nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Durch den Vorgang des Pigmentierens wird Farbe bleibend unter die Haut eingebracht. Überschüssige Farbe wird durch das Lymphsystem abtransportiert und lagert sich in Lymphknoten und anderen Organen ab. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Medizin können negative gesundheitliche Folgen solcher Ablagerungen nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere wenn bunte und speziell rote Farbe zum Tätowieren eingesetzt wird, kann es häufiger zu allergischen Reaktionen und Entzündungen kommen, als beim Einsatz von schwarzer Farbe. Während oder nach dem Tätowieren können Komplikationen auftreten, wie zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, allergische und entzündliche Reaktionen, Blutungen. Diese medizinischen Risiken, vor allem Reizung und Entzündung der Haut sowie Narbenbildung im Umfeld der Pigmentierung und dessen Gewebe und allfälligen körperlichen Reaktionen (wie zum Beispiel Allergien) auf die Pigmentierung bzw. die verwendeten Farben und Materialien sind im Vorhinein nicht abschließend abschätzbar. Bei einer Unsicherheit betreffend die medizinischen Risiken wird darüber hinaus der Besuch eines Hautarztes angeraten. Beim Überstechen einer alten Pigmentierung (Cover-Up) kann es zu einer allergischen/toxischen Reaktion der Haut aufgrund der bei der

 

§6 DIE  REKLAMATION

 

Dem Kunden steht das Recht zu, die Effekte der ausgeführten Pigmentation zu reklamieren.

Die Reklamation muss in schriftlicher Form mit der Darstellung und Begründung direkt im Studio eingereicht werden. Die Reklamation soll ein Foto der geheilten Pigmentationsstelle zusammen mit der Ursache der Reklamation bestehen.

Die Reklamation soll von 30 bis 45 Tagen ab dem Datum der Nachbehandlung erfolgen. Die Reklamationen vor dem Ablauf von 30 Tagen von dem Datum der Nachbehandlung werden nicht angenommen, da die Pigmentierung noch nicht genügend abgeheilt wäre.

Nach dem Ablauf von 45 Tagen kann der Kunde eine zusätzliche Nachbehandlung gegen Zahlung vereinbaren.

Im Falle bedeutender Verluste in der Pigmentation, steht Ihnen eine unentgeltliche Korrektur dieses Fragments zu, jedoch nach völliger Heilung dieser Stelle aber nicht später als 90 Tage nach der Behandlung.

Kleinere Verluste/Aufhellungen, die kein negatives Erscheinungsbild nach der Meinung der Lingeristin bilden, werden nicht aufgebessert.

(Die Haut jedes Kunden kann unterschiedlich zur Pigmentation reagieren. Es ist normal, dass der Organismus einen Teil der Tusche aus der Haut ausscheiden kann, ohne Rücksicht auf die Qualität der Ausführung und des entsprechenden Heilungsprozesses).

Das Studio hat 14 Werktage Zeit für die Prüfung der Reklamation – der Kunde eine schriftliche Antwort, die das Fazit und die Begründung erläutert.

Das Studio behält sich das Recht vor, den Kunden zur persönlichen Erscheinung zur selbständigen Kontrolle und Einschätzung der Pigmentation zu bitten.

§7. DIE BEZAHLUNG 

Die Bezahlung im Salon ist nur in bar möglich. Es gibt keine Möglichkeit für die Behandlung in Raten oder per Bankkonto-Überweisung zu bezahlen.

Die Rechnung für die ausgeführte Dienstleistung wird am Tag der Pigmentation vor Ort ausgestellt.

 

§8. DIE PREISLISTE 

Die Preisliste finden Sie auf der Website Behandlungen & Preise und im Studio.

Die Preise können abweichen, jedoch für den Kunden gelten die aktuellen Preise am Tag der Behandlung.

§9. DIE ZUSTIMMUNG ZUR  NUTZUNG  DER  BILDER

 

Die Ausführung der Pigmentation ist mit der Zustimmung zu einem Foto oder Video verbunden, die diese Pigmentation dokumentiert und zu ihrer Veröffentlichung in der Presse, in sozialen Medien oder zu Marketingzwecken.

Wenn Sie unsere Betriebsordnung akzeptieren, stimmen Sie auch der Imagenutzung zu und Sie verpflichten sich, die Pigmentationsstellen auf solche Art zu präsentieren, die Ihnen von der Lingeristin angedeutet wird.

§10. Andere Regeln im Studio.

Zur Behandlung kommen Sie bitte nicht mit Begleitpersonen oder Kindern, wenn dies nicht erforderlich ist.
Die Schuhe sind im Eingangsbereich auszuziehen.
Bitte bringen Sie keine Tiere und keine Mahlzeiten mit ins Studio.

Vielen Dank.

§11. Die Regeln der Nutzung des Gutscheins 

Es gibt die Möglichkeit einen Voucher von beliebigem Wert für die Ausführung des Permanent-Make-Ups für die ausgewählte Person zu kaufen. Der Gutschein ist ein Jahr gültig.

Der Gutschein auf eine andere Person nach der Absprache mit dem Studio umgeschrieben werden. Im Falle des Verzichts auf die Behandlung, deren Termin schon früher festgelegt wurde, gelten die Anzahlungsvorschriften wie im § Reservierung. In solchem Fall bekommt der Kunde die eingezahlte Summe nach dem Abzug der aktuellen Anzahlungssumme zurück. Im Falle des Nichterscheinenes, ohne dass das Studio darüber benachrichtigt worden ist, verfällt der Gutschein.